Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
6 Aktuell Rechtstipp EU-Whistleblowing-Richtlinie Mit dem HinSchG soll der Schutz von Hin weisgebern und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen gestärkt werden Es soll sichergestellt werden dass ihnen im Rahmen der Regelungen des HinSchG keine Benachteiligungen drohen Die unternehmerische Verantwortung wird durch das HinSchG um neue Schutzmechanis men der Compliance ergänzt Für Hinweise über relevante Rechtsverstöße sind unternehmensin terne Meldewege einzurichten So genannte Hin weisgeber aus der Mitte oder aus dem Umfeld eines Unternehmens sind künftig vor Repressa lien geschützt Was sind die Ziele des HinSchG? • Verstöße aufdecken • Prävention • Rechtsdurchsetzung verbessern und • hinweisgebende und andere von der Meldung betroffene Personen vor Repressalien zu schützen Wen schützt das HinSchG? Geschützt sind • die hinweisgebende Person • Personen die die hinweisgebende Person unter stützen • Personen die Gegenstand der Meldung sind sowie • sonstige Personen die von einer Meldung betrof fen sind Für wen gilt das HinSchG? Das HinSchG gilt grundsätzlich für jeden Beschäfti gungsgeber unabhängig von Unternehmensgröße und Umsatz Mit dem HinSchG besteht eine gesetzliche Ver pflichtung zur Einführung eines Hinweisgeberver fahrens eine sogenannte „interne Meldestelle“ für Beschäftigungsgeber • Seit 2 Juli 2023 für Unternehmen ab 250 Mitarbei tende • ab dem 17 Dezember 2023 für Unternehmer ab 50 und bis 249 Mitarbeitende Was sind die Aufgaben der internen Meldestelle? • Betreiben von Meldekanälen • Bearbeiten eingehender Meldungen • Ergreifen erforderlicher Folgemaßnahmen Welche Meldekanäle muss es geben? • Mündliche Meldungen z Btelefonisch • Meldungen in Textform z Bper EMail und • auf Wunsch des Hinweisgebers muss auch ein persönliches Gespräch mit einer zuständigen Per son der internen Meldestelle ermöglicht werden Sanktionen Bußgelder bei Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz Verstöße gegen die Vorgaben des HinSchG können mit einem Bußgeld geahndet werden Dies gilt bei spielsweise für Unternehmen die keine interne Mel destelle einrichten die Meldungen behindern oder die Repressalien gegen die hinweisgebende Person ergreifen Exklusiv www baugewerbemagazin de 7-8 2023 Das Hinweisgeberschutzgesetz kurz HinSchG – Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – ist in Kraft getreten BaUgEWERBEs ExpERtin Regina Mühlich ist Wirtschaftsjuristin und Geschäftsführerin der AdOrga Solutions GmbH mit den Schwerpunkten Datenschutz und Compliance Mit ihrem Team unterstützt sie nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen als externe Datenschutzbeauftragte und Compliance Officer Sie ist Vorständin des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands BvD e Vwww adorgasolutions de Dieser Artikel kann hier nur einen ersten Überblick geben Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie auf der Baugewerbe-Website unter www baugewerbemagazin de rechtstipp htm