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www baugewerbemagazin de 6 Aktuell Rechtstipp Bauvertrag mit separatem Grundstückskauf Vergütung mit oder ohne Umsatzsteuer? Ist die rechtzeitige Erfüllung eines Bauvertrags durch Hindernisse ernsthaft in Frage gestellt die im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen und ist dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zuzumuten kann er dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zum Nachweis der fristgerechten Erfüllbarkeit des Bauvertrags setzen und gleichzeitig erklären dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird OLG Karlsruhe Urteil vom 13 12 2021 Az 4 U 112 18 BGH Beschluss vom 21 09 2022 Az VII ZR 14 22 Ein Sachverhalt stellt sich wie folgt dar Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer unter anderem mit der Errichtung eines Hochwasserschutzes Der Auftragnehmer erbringt seine Bauleistungen nur zögerlich Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer unter Fristsetzung auf ihm die rechtzeitige Erfüllung des Bauvertrags nachzuweisen Als der Auftragnehmer dem nicht nachkommt kündigt der Auftraggeber den Bauvertrag und verlangt von dem Auftragnehmer Ersatz der Fertigstellungsmehrkosten Entscheidung Mit Erfolg Der Auftraggeber konnte nach Ansicht des Gerichts verlangen dass ihm der Auftragnehmer bereits vor Verzugseintritt die fristgerechte Erfüllbarkeit des Bauvertrags nachweist Auf den Einwand des Auftragnehmers der Termin sei noch „zu halten“ gewesen kommt es nicht an Denn bei der Entscheidung ob der Auftraggeber eine Kündigung wegen drohenden Verzugs ausspricht muss er eine Prognose anstellen ob es dem Auftragnehmer noch gelingen wird den Auftrag fristgerecht auszuführen Es kann dabei nur auf die für den Auftraggeber ex ante erkennbaren objektiven Umstände ankommen Sind Zwischenfristen aus einem vertraglichen oder internen Bauzeitenplan bereits überschritten besteht eine tatsächliche Vermutung dafür dass aus gegenwärtiger Sicht auch eine Überschreitung der Ausführungsfristen zu erwarten ist BauGewerBes experte Frederick Brüning ist Rechtsanwalt und spezialisiert auf Bauund Immobilienrecht Er ist Autor und als freier Lehrbuchautor für den Bereich Recht und Rechtsphilosophie tätig www kanzleibruening com Exklusiv Praxishinweis Bei der Entscheidung ob der Auftraggeber eine Kündigung wegen drohenden Verzugs erklärt muss er eine Prognose anstellen ob es dem Auftragnehmer noch gelingen wird den Auftrag fristgerecht auszuführen Es kommt dabei auf die für den Auftraggeber ex ante erkennbaren objektiven Umstände an und nicht auf Versprechungen des in Verzug geratenen Auftragnehmers oder auf von ihm entfaltete Hintergrundaktivitäten die für den Auftraggeber nicht transparent sind und es dem Auftragnehmer vielleicht ermöglichten doch noch fristgerecht zu erfüllen 1-2 2023