Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
BaugewerBes experte Frederick Brüning ist Rechtsanwalt und spezialisiert auf Bauund Immobilienrecht Er ist Autor und als freier Lehrbuchautor für den Bereich Recht und Rechtsphilosophie tätig www kanzleibruening com provisorische ableitungen überprüfen Der Auftraggeber plant die Sanierung eines vermieteten Gebäudes und beauftragt den Architekten mit der Planung und Objektüberwachung Dabei sieht die Planung auch den Rückbau von insgesamt zwölf Kaminzügen vor sodass eine provisorische Ableitung von Abgasen erfolgen muss Der Rohbauer verstopft einen Kaminzug mit Mineralwolle was die Ableitung von Abgasen aus einer Wohnung verhindert Dadurch dringen giftige Gase in die Wohnung ein sodass die Mieter der Wohnung eine Vergiftung erleiden Der Architekt wendet ein dies sei auf eine unterbliebene Wartung der Therme zurückzuführen Deshalb habe auch die Sicherheitseinrichtung als Warnsignal nicht funktioniert Der Architekt wird auf Schadensersatz in Anspruch genommen Die Entscheidung Mit Erfolg Der Architekt haftet gegenüber dem Auftraggeber da er die Objektüberwachung mangelhaft ausgeführt hat In Anbetracht der Gefährlichkeit der Arbeiten für Leib und Leben der Bewohner muss der Architekt planerisch geeignete Maßnahmen zur Ableitung der beim Betrieb von Gasthermen entstehenden Abgasen vorsehen und die mangelfreie Ausführung durch den Unternehmer überwachen Denn er wird als Bauüberwacher primär verkehrssicherungspflichtig wenn Anhaltspunkte vorliegen dass der Unternehmer in dieser Hinsicht nicht genügend sachkundig oder zuverlässig ist wenn er Gefahrenquellen erkannt hat oder wenn er diese bei gewissenhafter Beachtung der ihm obliegenden Sorgfalt hätte erkennen können Dann muss er die notwendigen Vorkehrungen treffen um eine Schädigung anderer zu verhindern Die Verstopfung des Kaminzugs mit Mineralwolle ist ein krasser Ausführungsmangel der im Rahmen der gebotenen Überwachungsmaßnahmen auffallen muss Es stellt keine unzumutbare zeitliche oder inhaltliche Belastung dar die Ausführung der provisorischen Ableitung von zwölf Kaminzügen vor Ort zu überprüfen Fazit Der Umfang der Überwachungspflichten des bauleitenden Architekten ist Anknüpfungspunkt vieler Streitigkeiten Dem Architekten obliegt jedenfalls dann eine Verkehrssicherungspflicht wenn Anhaltspunkte vorliegen dass der ausführende Unternehmer nicht sachkundig ist oder Gefahrenquellen bekannt beziehungsweise erkennbar sind Dies ist unter anderem dann anzunehmen wenn der Unternehmer den Kaminzug mit Mineralwolle verstopft 6 Aktuell rechtstipp Sieht die Architektenplanung im Rahmen einer Gebäudesanierung die Errichtung einer provisorischen Ableitung von Abgasen aufgrund des vorgesehenen Rückbaus von Kaminzügen vor ist der bauüberwachende Architekt verpflichtet die ordnungsgemäße Ausführung der provisorischen Ableitung durch den Bauunternehmer im Rahmen der Bauausführung zu überprüfen OLG Köln Beschluss vom 01 07 2021 Az 7 U 117 20 www baugewerbemagazin de 10 2021 Exklusiv