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12 XXX XXX 6 \ 2021 www baugewerbemagazin de Exklusiv Aktuell Rechtstipp baugewerbes experte Frederick Brüning ist Rechtsanwalt und spezialisiert auf Bauund Immobilienrecht Er ist Autor und als freier Lehrbuchautor für den Bereich Recht und Rechtsphilosophie tätig www kanzleibruening com Mehr Bauland per Gesetz Das Ziel des Gesetzes besteht im Wesentlichen darin den Kommunen mehr Flexibilität bei der Ausweitung von Bauland am Ortsrand und für eine dichtere Wohnbebauung zu ermöglichen Die Kommunen können nun insbesondere Baulücken und brachliegende Flächen schneller und flexibler nutzen Damit soll ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrags und der Wohnraumoffensive umgesetzt werden Umfangreiche Regelungen Die Baugenehmigungsbehörden können leichter Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus erteilen Die Gemeinden erhalten dadurch mehr Flexibilität um zum Beispiel Dachgeschossausbauten und Anbauten zu erleichtern Dafür werden die bisher bestehenden Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung in Orientierungswerte geändert Zudem werden Gemeinden beispielsweise für brachliegende Grundstücke Vorkaufsrechte eingeräumt Als Eigentümer können sie so Einfluss auf die Bebauung der Grundstücke mit bezahlbarem Wohnraum nehmen Kommunen können zudem Grundstücke in Zukunft leichter zum Verkehrswert erwerben Um auch Baulücken und ungenutzte Grundstücke leichter schließen zu können wurde das Baugebot in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erweitert Künftig besteht dort die Möglichkeit dem Eigentümer eine Wohnbebauung vorzuschreiben Mit einem neuen Bebauungsplantyp erhalten die Gemeinden ein neues Planungsinstrument um einen Bauleitplan gezielt nur für den Wohnungsbau aufzustellen Darüber hinaus bedarf die Umwandlung in angespannten Wohnungsmärkten von Mietin Eigentumswohnungen künftig der Genehmigung Die Landesregierungen werden ermächtigt durch Rechtsverordnung solche Gebiete festzulegen Die Genehmigungspflicht soll maximal bis zum 31 12 2025 gelten Diese Regelung berücksichtigt die Interessen der Mieter vor Verdrängung und die Interessen von Eigentümern gleichermaßen Denn das Genehmigungserfordernis soll in der Regel erst dann greifen wenn sich in dem Wohngebäude mehr als fünf Wohnungen befinden In bestimmten Fällen besteht ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung Chancen und Risiken Das Baulandmobilisierungskonzept birgt für Gemeinden und Investoren Chancen und Risiken Den Gemeinden werden zusätzliche Instrumente für die Mobilisierung von Baulandpotenzial an die Hand gegeben die die Rechte von Grundstückseigentümer allerdings empfindlich beschneiden können Eigentümer und Investoren können von erleichterten Genehmigungsvoraussetzungen für Wohnbebauung insbesondere bei Vorhaben der Innenentwicklung aber auch im Außenbereich profitieren Es erscheint jedoch absehbar dass es bei der Anwendung der erweiterten gemeindlichen Handlungsoptionen zur Baulandmobilisierung zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Eigentümern und Gemeinden kommen wird da damit zum Teil erhebliche Eingriffe in die private Handlungsfreiheit und das Eigentum verbunden sind Der Bundestag hat am 7 Mai 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet Dieses Gesetz baut auf den Empfehlungen der Baulandkommission auf und erleichtert den Kommunen die Bereitstellung von Bauland Frederick Brüning